Sonntag, 2. September 2012, 12:12h

„Da kann ja jeder kommen“ – von der Unmöglichkeit im Bezug von Hartz-IV eine Wohnung zu finden

behrens

Es gibt manchmal Dinge, die sind nicht miteinander vereinbar, wie zum Beispiel die Suche nach eine dringend erforderlichen Wohnung und der Bezug von Hartz-IV. Meine Betreute Frau J. steckt in diesem Dilemma, denn sie wohnt mit ihren beiden Kindern in einer viel zu teueren und viel zu großen Wohnung und sucht schon seit langem nach etwas Günstigerem. Frau J. ist Frührentnerin und ihr volljähriger Sohn steht im Bezug von Hartz-IV. Obwohl es in Hamburg enorm schwierig ist, eine Wohnung mit bezahlbarer Miete zu finden, hatten wir jetzt endlich Glück und haben ein Wohnungsangebot mit günstiger Miete gefunden. Allerdings muss sowohl Kaution als auch Courtage gezahlt werden, weswegen ich mich sofort nicht nur an das Jobcenter als auch an das Sozialamt gewandt habe. Leider reagierte trotz der Eiligkeit der Angelegenheit niemand auf meine Faxe und so schickte ich Frau J. persönlich ins Amt, ausgestattet mit allen erforderlichen Unterlagen und einem Schreiben mit der genau dargelegten finanziellen Situation.

Die Mitarbeiterin des Grundsicherungsamtes behandelte Frau J. auch sehr freundlich, schickte sie allerdings sofort ins Jobcenter, denn da der älteste Sohn im Bezug von Hartz-IV steht, wäre dieses zuständig. Damit fängt allerdings das Dilemma an, denn eben dieser Sohn soll nicht mit in die neue Wohnung einziehen. Dies ist nicht nur ein Wunsch meiner Betreuten, sondern auch die dringende Empfehlung des Jugendamtes, da es massive Erziehungsschwierigkeiten gibt und sich schon seit langem abzeichnet, dass diese sich auf die Entwicklung der jüngeren Tochter sehr negativ auswirken. Ich habe mir für diesen Sachverhalt ein ausführliches Schreiben des Jugendamt geben lassen, das ich den Unterlagen von Frau J. beigefügt habe.

Durch den Umstand, dass der Sohn gar nicht mit einziehen soll, ist es wiederum auch nicht selbstverständlich, dass das Jobcenter eine Kaution zahlen muss. Allerdings gibt es da noch die Tochter, die aufgrund der Tatsache, gerade fünfzehn geworden zu sein, wahrscheinlich einen eigenen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen hat. Ich benutze die Formulierung „wahrscheinlich“, weil eben diese Frage im Amt sehr unterschiedlich gesehen wird. Denn als Frau J. bei der zuständigen Mitarbeiterin des Jobcenters vorsprach, wurde ihr gesagt, dass sie wieder ins Grundsicherungsamt gehen müsse, da dieses zuständig sei. Meine Betreute verstand dies alles nicht mehr. Zufällig rief ich sie aber gerade an, als sie bei der betreffenden Mitarbeiterin war und bat sie, doch einfach das Handy an die Mitarbeiterin weiterzureichen, damit die mir erklären kann, wie es weitergehen soll. Aber genau dies war nicht möglich, denn die betreffende Mitarbeiterin weigerte sich! Ich war verblüfft, denn eine Klärung der sehr komplizierten Angelegenheit wäre ja im Interesse aller gewesen.

Als meine Betreute wieder zuhause war, rief sie mich weinend an. Bei dem ganzen Streit um die Zuständigkeit sank die Chance auf die Bewerbung für die Wohnung auf Null, denn der Vermieter möchte verständlicherweise die Frage der Kautionsübernahme sofort geklärt haben. Ich versuchte sie zu beruhigen, da mich inzwischen die sehr hilfsbereite Mitarbeiterin des Grundsicherungsamtes angerufen und mitgeteilt hat, dass das im gleichen Gebäude befindliche Jobcenter wahrscheinlich tatsächlich nicht die richtige Anlaufstelle gewesen sei, denn zuständig wäre die Abteilung für minderjährige Hartz-IV-Empfänger, die sich wiederum in einem völlig anderen Bezirk befindet. Die Mitarbeiterin des Grundsicherungsamtes hatte übrigens auch versucht, die Jobcentermitarbeiterin telefonisch zu erreichen, um die schwierige Angelegenheit zu klären. Dies war allerdings nicht möglich, da diese nicht ans Telefon ging! Die Grundsicherungsmitarbeiterin musste sich erst persönlich in die im gleichen Gebäude liegende Abteilung begeben.

Ich empfand es als höchst ärgerlich, dass die ohnehin sehr schwierige Frage der Zuständigkeit noch weiter kompliziert wurde durch die Tatsache der Weigerung der Jobcentermitarbeiterin, mit mir zu telefonieren und ich wandte mich deswegen an die Vorgesetzte. Die verteidigte das Verhalten ihrer Mitarbeiterin allerdings vehement. Ihrer Ansicht nach sei es völlig normal, dass diese nicht mit mir über das Handy der Betreuten sprechen wollte: „Da könne ja schließlich jeder kommen und ich hätte ja auch später über das Festnetz anrufen können!“ Abgesehen davon, dass sich mir nicht erschließt, worin der Unterschied zwischen einem übers Handy und einem über das Festnetz geführten Telefonat liegen soll, konterte ich, dass die Mitarbeiterin ja telefonisch gar nicht erreichbar sei, da selbst die Grundsicherungsmitarbeiterin erst persönlich vorsprechen musste. Den Umstand, dass mich meine Betreute später weinend anrief, weil sie sich sehr unfreundlich behandelt fühlte, kommentierte die Vorgesetzte damit, ich hätte dann eben meine Betreute begleiten müssen. Das Argument, dass persönliche Begleitung nicht zu den Aufgaben einer Betreuerin gehört, ignorierte sie. Außerdem verwies sie mich auf die Möglichkeit, die Anträge schriftlich zu stellen, obwohl ich ja genau dies getan hatte, indem ich sofort ein Fax an die Sachbearbeiterin des ältesten Sohnes geschickt hatte – ohne jedoch eine Antwort erhalten zu haben.

Obwohl immer noch offen war, wo denn nun eigentlich die Kaution zu beantragen sei (Grundsicherungsamt oder Jobcenter?), vereinbarte ich mit meiner Betreuten, dass sie am kommenden Tag das Jobcenter für Hartz-IV-Empfänger unter 25 aufsuchen solle. Dort war man längst nicht so unfreundlich wie die Mitarbeiterin am Vortag, allerdings wurde auch dort meiner Betreuten gesagt, dass ich als gesetzliche Vertreterin doch hätte mitkommen müssen. Aber immerhin wurde meine Betreute nicht sofort wieder weggeschickt – das war ja schon ein kleiner Fortschritt.

Das eigentlich Traurige an der äußerst ärgerlichen Angelegenheit ist nicht nur der Umstand, dass die Wohnung jetzt höchstwahrscheinlich weg ist, sondern dass meine Betreute, die schon seit einiger Zeit trocken war, jetzt wieder angefangen hat zu trinken. Die Belastung der Ungewissheit der Wohnsituation und die unfreundliche Behandlung ist einfach zuviel für sie. Und ich habe jetzt tatsächlich ein schlechtes Gewissen, weil ich meine Betreute nicht begleitet habe. Wie bereits gesagt, gehört die Begleitung zur Behörde definitiv nicht zu den Aufgaben einer Betreuerin. Es ist überhaupt nicht möglich, diese zeitintensive Aufgabe zu leisten, beispielsweise war ich am betreffenden Tag bis fast 22.00 Uhr in meinem Büro um für meine Urlaubsabwesenheit vorzuarbeiten. Trotzdem mache ich mir Vorwürfe, weil ich meiner Betreuten das ganze Procedere nicht erspart habe.

Bleibt noch anzumerken, dass immer noch nicht geklärt ist, von welcher Behörde die Kaution übernommen werden soll. Eventuell sind tatsächlich drei (!) Abteilungen zuständig, denn für die beiden Kinder werden jeweils unterschiedliche Akten geführt werden und die Mutter fällt aufgrund der Tatsache des Rentenbezugs in Grundsicherungsamt.

Ach ja – das eigentlich Wichtige habe ich ganz vergessen: das Jobcenter selbst hat mich vor kurzem zur Suche einer billigeren Wohnung aufgefordert und schon vorab die Reduzierung der Leistungshöhe angekündigt, wenn der Forderung nicht Folge geleistet wird!!!

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