Sonntag, 13. Mai 2012, 18:15h

Landesverband der Angehörigen psychisch Kranker

behrens

Im Februar habe ich einem Treffen des Landesverbandes der Angehörigen psychisch Kranker teilgenommen. Es waren unter anderem eine Psychiatrieärztin, ein Betreuungsrichter und ein Psychiater eines Gesundheitsamtes geladen. Thema der Veranstaltung war rechtliche Betreuung.

Bei dem größten Teil der Angehörigen handelt es sich um die Eltern von psychisch Kranken. Was durch die Wortbeiträge auf dem Treffen deutlich wurde, ist die oftmals tiefe Verzweiflung der Eltern, die den Problemen ihrer erwachsenen Kinder meist hilflos gegenüber stehen, wie zum Beispiel in der Situation, in der es aufgrund psychischer Erkrankung zum Wohnraumverlust kommt und die Eltern damit konfrontiert sind, dass ihre Kinder auf der Straße leben. Oder aber die Situation eines psychotischen Schubs, bei dem sämtliches Geld verschenkt wird und die Betroffenen nicht mehr in der Lage sind, sich um die Sicherstellung ihrer Einkünfte zu kümmern.

Rechtliche Betreuung könnte eine Entlastung für die Angehörigen darstellen, da die Befugnisse eines Betreuers größer sind als die der Angehörigen. Um ein Beispiel zu nennen: der Situation, in der jemand in der Phase eines psychotischen Schubs durch Aussetzungen der Mietzahlungen seine Wohnung zu verlieren droht, kann durch einen Betreuer vorgebeugt werden, indem von vorneherein ein spezielles Betreuungskonto eingerichtet wird, von dem die laufenden Kosten automatisch abgebucht werden. Auch bei Situationen, in denen es zu massiven Selbstschädigungen kommt, kann ein Betreuer schneller reagieren als Angehörige.

Ein Problem, das kaum zu lösen ist, sind die Grenzfälle, in denen zwar eindeutig eine psychische Erkrankung vorliegt und diese auch zu massiven Selbstschädigungen führt, aber dennoch die Gründe für die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung noch nicht ausreichen. Zwangsläufig hat dies Auswirkungen auf alle Personen, die dem Betroffenen nahestehen. Dies trifft nicht nur auf die Eltern psychisch Kranker zu, sondern auch auf erwachsene Kinder, Geschwister oder Lebenspartner.

Ein Argument, das auch von Betreuern bei dieser Thematik oft angeführt wird, zumindest, wenn es um die Eltern psychisch Kranker geht, ist, dass diese „doch wohl auch nicht ganz unbeteiligt“ an der Erkrankung sind. Ohne diese Ansicht hier als richtig oder falsch zu bewerten, muss aber dem Umstand Rechnung getragen werden, dass eine psychische Erkrankung in ihren Folgen oftmals die ganze Familie betrifft und es Bereiche gibt, wie Wohnraumsicherung, Sicherung des Lebensunterhalts, die geregelt werden müssen und die dann meist an den Angehörigen hängen bleiben, die daran manchmal zu zerbrechen drohen.

Das, was über die Erwartungen der Angehörigen an rechtliche Betreuer deutlich wurde, ist der Wunsch, durch den Umstand einer rechtlichen Betreuung nicht automatisch ausgegrenzt zu werden. Viele Familienangehörige übernehmen trotz eines rechtlichen Betreuers diverse Aufgaben für den Betroffenen, wodurch sich immer wieder Schnittstellen ergeben, für die Kooperation wünschenswert ist. Um es auf einen Punkt zu bringen – es geht um Miteinbeziehung.

Bleibt noch anzumerken, dass ich die Behauptung eines früheren Kollegen, „alle Angehörigen sind Psychopathen“ als nicht bestätigt empfand. Und dass ich es schade fand, dass außer mir trotz des Themas rechtliche Betreuung kein weiterer Betreuer anwesend war.

... link (2 Kommentare)   ... comment


Donnerstag, 26. April 2012, 13:17h

Das Meer in mir - Todeswunsch und Lebenswille

behrens

Gestern sah ich den spanischen Film „Das Meer in mir“, dem die wahre Geschichte eines gelähmten Mannes zugrunde liegt, der für sein Recht auf Sterben kämpfte. Ramon, der im Alter von 25 Jahren einen Unfall erlitt, aufgrund dessen er von Kopf bis Fuß gelähmt war, wollte nach 28 Jahren, die er nur im Bett liegend verbracht hatte, vor Gericht das Recht auf Sterbehilfe erkämpfen. Obwohl er den Prozess verlor, war seine Freundin bereit, ihm aktiv dabei zu helfen.

Ich zappte eine Weile nach dem Ende des Films herum und landete bei einer Talkshow, in der es auch um das Leben eines von Kopf bis Fuß Gelähmten ging, nämlich um den jungen Samuel, der vor etwa einem Jahr bei einem Unfall in der Sendung „Wetten, dass?“ schwer verletzt wurde.

Zwei Schicksale, die sich ähneln und die dennoch völlig unterschiedlich sind. Während Ramon sein Leben als würdelos empfand, will Samuel auf jeden Fall leben. Zwei Aussagen stehen sich gegenüber: „Es ist ein würdeloses Leben als Gefangener meines Körpers“ und „Glücklichsein kann man auf jedem Niveau“. Man darf natürlich nicht ignorieren, dass Roman 55 Jahre alt war, als er sich entschloss, zu sterben und Samuel erst 23 Jahre alt ist. Vielleicht hat auch Samuel in vielen Jahren nicht mehr die Kraft, ein Leben unter so schweren Bedingungen zu leben.

Was für mich bei den beiden Lebensgeschichten so entscheidend ist, ist die Tatsache, dass beide von Menschen umgeben waren, bzw. sind, die ihnen helfen und von denen sie geliebt werden. Die Entscheidung der Freundin Ramons, aktive Sterbehilfe zu leisten, war keine übereilte Entscheidung, die aufgrund von Argumentationsgängen getroffen wurde. Sie liebte Ramon und erkannte die Bedeutung, die der Todeswunsch für ihn hatte. Erst nach einem langen Prozess war sie bereit, ihm dabei zu helfen, seinem Leben ein Ende zu setzen.

Der Film „Das Meer in mir“ berührt sehr. Der Anblick von Samuel, der mit einem bewundernswerten Willen für ein lebenswertes Leben kämpft, berührt genauso.

Und deswegen kann die Frage, danach, wann ein Leben lebenswert ist und wann nicht, überhaupt nicht allgemeingültig beantwortet werden und es gibt kein allgemeingültiges Richtig oder Falsch. Es gibt die Entscheidung, für sein Leben zu kämpfen und es gibt die Entscheidung, sein Leben nicht mehr leben zu wollen. Entscheidend ist bei dem Wunsch nach der Beendigung seines Lebens, dass sich nicht irgendwelche Außenstehenden anmaßen, diese Entscheidung beurteilen zu können. Nur Menschen, die wirklich Anteil am anderen nehmen, sind überhaupt in der Lage, die Situation des anderen annähernd zu beurteilen. Nur diese Menschen können beurteilen, ob es vielleicht noch andere Wege als den des Todes gibt. Und nur diese Menschen werden sich die Mühe machen und sich die erforderliche Zeit nehmen, nach den anderen Wegen zu suchen.

Menschen, die mit dem Blick auf die Uhr eine möglichst schnelle Entscheidung fällen wollen, sind bei solchen existentiellen Entscheidungen völlig fehl am Platz. Dies trifft auch auf Menschen zu, denen der zwischenmenschliche Respekt vor andern fehlt und die eigene Entscheidungen für unfehlbar halten. Meine Ansicht deckt sich mit der von Sherwin B. Nuland, für den die Sterbehilfe in die Hand derjenigen Ärzte gehört, denen der Patient langjährig vertraut ist. Wobei für mich auch nahe Angehörige den Platz von Ärzten einnehmen können.

... link (1 Kommentar)   ... comment


Mittwoch, 11. April 2012, 23:43h

Womit man so sein Geld verdienen kann

behrens

Gestern rief mich eine Betreute aufgeregt an, weil sie einen Brief einer Rechtsanwaltskanzlei erhalten hat. Ihr wurde in dem besagten Schreiben unterstellt, aus dem Internet einen Porno der Firma Erotica heruntergeladen zu haben. Der Betreuten sollte dafür der stolze Preis von 1.598,00 € in Rechnung gestellt werden. Meine Betreute ließ mir das Schreiben zukommen und so konnte ich auf rund vier Seiten Kleingedrucktem lesen, warum wieso und weshalb sich meine Betreute damit nach Meinung der Anwälte ganz eindeutig strafbar gemacht hätte.

Mir selbst ist es auch schon einmal passiert, dass mir jemand einen Download (allerdings keinen Porno) unterstellt hat, den ich aber nie getätigt hatte. Damals reagierte die betreffende Firma zwar nicht auf meine Antwortschreiben, aber als dann ein Anwalt für mich tätig wurde, hörten die Anmahnungen sofort auf. Derlei Vorgänge werden immer wieder in der Presse besprochen und es wird geraten, auf keinen Fall zu zahlen. Allerdings geht es dabei den meisten wie mir, und es kehrt erst wieder Ruhe ein, wenn ein Anwalt tätig wird.

Als ich und meine Mitarbeiterin dann ein wenig googelten, stießen wir merkwürdigerweise auf diverse Einträge zu der besagen Anwaltskanzlei, die meist auch wiederum von Anwälten stammten. Es wurde dann immer wieder geraten, auf keinen Fall zu zahlen. Allerdings wurde dann auch sofort darauf hingewiesen, dass man auf jeden Fall einen Anwalt beauftragen sollte und – wie sollte es anders sein – auf die eigene Kompetenz in der Materie hingewiesen.

Was geht hier eigentlich vor? Ich bin zwar jemand, der sich nur sehr schwer von Verschwörungstheorien überzeugen lässt, aber irgendwie scheint es sich ja hier um eine Art juristisches Perpetuum Mobile zu handeln. Da gibt es irgendein Internetportal, das Filme anscheinend so präsentiert, dass der Hinweis auf die Kostenpflicht so geschickt angebracht wird, dass ihn jeder übersieht. Dann gibt es eine Anwaltskanzlei, die sofort auf die vermeintlichen Downloads reagiert, indem eine drastische Geldstrafe gefordert wird - selbst von denjenigen, die überhaupt keinen Download gemacht haben.Und dann gibt es wiederum Anwälte, die sich auf genau diesen Vorgang bei genau der betreffenden Anwaltskanzlei spezialisiert haben.

All dies könnte man ja eigentlich schon fast eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nennen. Oder vielleicht auch Job-sharing. Es verdienen sozusagen drei verschiedene Parteien: eine Firma, die Schmuddelfilme produziert, Anwälte, die damit beauftragt werden, Menschen zu unterstellen, dass sie sich die Schmuddelfilme angeblich runtergeladen haben und Anwälte, die damit beauftragt werden, diesen Vorwurf zu entkräften. Die Anwälte verdienen durch ihre Honorare, die Schmuddelfilmfirma wahrscheinlich durch Vergleichszahlungen oder aber vielleicht auch durch diejenigen, die tatsächlich anstandslos zahlen.

Ich habe der betreffenden Anwaltskanzlei umgehend geantwortet, dass ich auf keinen Fall bereit bin, meine Betreute diese horrende Summe zahlen zu lassen für einen Film, den sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gar nicht gesehen hat. Ich habe es mir dabei nicht nehmen lassen, mein Erstaunen darüber zu äußern, dass man eine Summe fordert, die derart hoch ist, dass sie ja schon fast die Produktionskosten deckt.

Ich würde gern den Namen der Anwälte nennen, aber da ich ja schon einmal in den Genuss der Androhung einer Unterlassungsklage gekommen bin, lasse ich dies lieber.

Bleibt noch anzumerken, dass meine Betreute und ihr Lebensgehilfe von Grundsicherungsleistung (=Sozialhilfe) leben. Es würde daher Prozesskostenhilfe geben. Allerdings gibt es die nur für einen Rechtsstreit, der auch vor Gericht kommt und nicht für anwaltliche Schreiben, die gerade im Vorfeld verhindern sollen, dass die Angelegenheit vor Gericht geht. Für eine geringe Gebühr kann man in Hamburg auch die öffentliche Rechtsauskunft in Anspruch nehmen. Mir kommt aber die Galle hoch, wenn ich mir vorstelle, dass ein derart hoher Aufwand betrieben werden soll für ein durch und durch unseriöses Vorgehen und eine absurd hohe Geldstrafe.

Bleibt also abzuwarten, wie die Herren Anwälte reagieren. Ich würde mir ja gern mal die besagte Seite von „Erotica“ ansehen und mir genauer ansehen, ob deutliche Hinweise für Kostenpflichtigkeit bei Downloads vorhanden sind. Aber da ich mich mit vielen Sachen, die das Internet betreffen, oftmals ausgesprochen ungeschickt anstelle, habe ich Angst, dass ich dann vielleicht auch in den Genuss eines Forderungsschreibens der Herren Rechtsanwälte komme. Also lieber nicht.

... link (3 Kommentare)   ... comment